Helfergleichstellung - BRK begrüßt Novelle des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und dankt allen Beteiligten
<p><span><span>Nach der stellenweise kontroversen Diskussion des Themas "Helfergleichstellung" im Rahmen der ersten parlamentarischen Beratung der Novelle zum Bayerischen Katastrophenschutzgesetz im Bayerischen Landtag am 26. Oktober 2016 bedanken sich BRK-Präsident Theo Zellner und Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk in einem Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten und an den Bayerischen Innenminister für den Gesetzesentwurf und an alle Fraktionsvorsitzenden des Bayerischen Landtages für deren parlamentarische Unterstützung. </span></span></p> <p><span> </span></p> <p><span><span>Wie bei jeder Gesetzesänderung gebe es Ergänzungswünsche und Anregungen, vor allem bei solch schwierigen Themen wie der Alarmierung von Einsatzkräften, so BRK-Präsident Zellner. Deshalb hoffe das BRK nach wie vor darauf, dass der Gesetzesentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert wird. Das BRK betont jedoch die überaus positive Stoßrichtung des Entwurfes und sieht sich in seinen langjährig formulierten Forderungen nach Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften und ihrer Entschädigung für Lohnausfall bei Alarmierungen durch die Leitstellen weitestgehend bestätigt.</span></span></p> <p> </p> <p><span> </span></p> <p> </p>
Nach der stellenweise kontroversen Diskussion des Themas "Helfergleichstellung" im Rahmen der ersten parlamentarischen Beratung der Novelle zum Bayerischen Katastrophenschutzgesetz im Bayerischen Landtag am 26. Oktober 2016 bedanken sich BRK-Präsident Theo Zellner und Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk in einem Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten und an den Bayerischen Innenminister für den Gesetzesentwurf und an alle Fraktionsvorsitzenden des Bayerischen Landtages für deren parlamentarische Unterstützung.
Wie bei jeder Gesetzesänderung gebe es Ergänzungswünsche und Anregungen, vor allem bei solch schwierigen Themen wie der Alarmierung von Einsatzkräften, so BRK-Präsident Zellner. Deshalb hoffe das BRK nach wie vor darauf, dass der Gesetzesentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert wird. Das BRK betont jedoch die überaus positive Stoßrichtung des Entwurfes und sieht sich in seinen langjährig formulierten Forderungen nach Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften und ihrer Entschädigung für Lohnausfall bei Alarmierungen durch die Leitstellen weitestgehend bestätigt.